Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01.08.2023
§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch als „AGB“ bezeichnet) gelten insgesamt für die gesamten Geschäftsverbindungen der Fischer & Habel GmbH (nachfolgend als „Agentur“ bezeichnet) mit unseren Kunden (nachfolgend auch als „Auftraggeber“ bezeichnet). Auftraggeber können nur Unternehmer oder Unternehmen sein.
(2) Wenn der Auftraggeber einen Vertrag mit der Agentur abschließt, dann erklärt er sich mit der Geltung dieser AGB einverstanden. Abweichende Geschäftsbedingungen, die von der Agentur nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für die Agentur nicht verbindlich. Sie werden auch nicht durch Schweigen oder vorbehaltlose Leistung Vertragsinhalt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die Agentur erbringt als Marketing-Agentur für Webseiten, Online-Shops, Amazon-Shops oder ähnliche Plattformen im Internet bestimmte Dienstleistungen für ihre Kunden. Der Auftraggeber betreibt Verkaufstätigkeiten im Internet und beauftragt die Agentur mit Abschluss dieses Vertrages zur Erbringung bestimmter Dienstleistungen während der Vertragslaufzeit. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die Agentur insoweit nicht die Erbringung eines Werks.
(2) Insbesondere kann die Agentur lediglich den Erfolg bestimmter Maßnahmen prognostizieren anhand von Erfahrungswerten. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg von der Agentur nicht geschuldet wird.
(3) In Bezug auf die Inhalte eines mit der Agentur eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht der Agentur ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet. Er wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern von der Agentur unverzüglich erbringen.
§ 3 Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages (Zustandekommen)
(1) Für das Zustandekommen des Vertrages genügt die Textform. Beispiel: Beide Parteien äußern in E-Mails, dass sie mit der Geltung des Vertrages samt den Anlagen einverstanden sind, auch wenn dieser Vertrag nicht unterschrieben worden sein sollte. Unterschriften unter den Vertrag dienen lediglich der Beweiserleichterung.
(2) Wird der Vertrag online abgeschlossen, so ist der Klick auf einen Button mit der Beschreibung „Bestätigen“ oder eine Beschreibung mit entsprechender Bedeutung die verbindliche Vertragsannahme des Kunden, einen Vertrag mit dem Anbieter gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung abzuschließen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Zahlungspflichten auf Grund von Dienstleistungen der Agentur werden gegenüber dem Auftraggeber bei vereinbarten Pauschalvergütungen je nach Vereinbarung entweder monatlich zur Zahlung fällig (Retainer) oder bei einmaligen Umfängen nach individueller vertraglicher Absprache. Vereinbarte Vergütungen auf Stundenbasis werden monatlich fällig und abgerechnet.
(2) Vorab angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen der Agentur auf Stundensatzbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Ansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs der Agentur. Die Agentur wird den Auftraggeber rechtzeitig vorab darüber informieren, wenn sich im Rahmen der Auftragsabarbeitung herausstellt, dass die dem Auftraggeber mitgeteilten Schätzungen auf der vereinbarten Stundenbasis bei vollständiger Abarbeitung des Auftrags überschritten werden.
(3) Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
(4) Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen ist ausschließlich unter Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens möglich. Zu diesem Zweck sind Sie verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns unmittelbar nach Vertragsschluss ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
§ 5 Vertragsaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag hat die jeweils vereinbarte initiale Laufzeit und verlängert sich um eine weitere Laufzeit von gleicher Dauer, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird, soweit nicht anders vereinbart.
(2) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Textform (z.B. E-Mail) genügt der Schriftform insoweit.
(3) Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regeln unberührt.
(4) Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Auftraggebers innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.
(5) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Auftraggebers aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur unberührt.
§ 6 Zusicherung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber sichert zu und gewährleistet, dass alle vom Auftraggeber im Rahmen der Geschäftsbeziehung gemachten Angaben zutreffend und richtig sind.
(2) Der Auftraggeber sichert ferner zu und gewährleistet, dass er die Nutzungsbedingungen der verschiedenen Unternehmen beachtet und beachten wird, auf deren Plattformen bzw. Webseiten die Agentur für den Auftraggeber nach dem Vertrag tätig werden soll (z. B. Amazon, Facebook, Google, etc.), und dass der Auftraggeber die Agentur von allen Ansprüchen freistellt, die das jeweiligen Unternehmen wegen einer Verletzung der jeweiligen Nutzungsbedingungen durch den Auftraggeber alleine oder auch gegen die Agentur geltend macht.
§ 7 Erfüllung
(1) Die Agentur wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Sie ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter / Dienstleister zu bedienen.
(2) Es besteht Einigkeit, dass die Agentur bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet.
(3) Ist die Agentur gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur unberührt.
§ 8 Haftungsbegrenzung
(1) Die Haftung der Agentur ist ausgeschlossen bzw. begrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern diese nicht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Agentur beruhen.
(2) Für sonstige Schäden ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen bzw. begrenzt, sofern diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Agentur beruhen.
(3) In der Obliegenheit des Auftraggebers liegen Handlungen, die notwendig werden und redlicherweise vom Auftraggeber erwartet werden können, um Schäden vorzubeugen und Schäden zu mindern. Die Nichterfüllung dieser Verpflichtung kann als Mitverschulden gewertet werden und zu einer entsprechenden Kürzung eines dem Auftraggeber eventuell zustehenden Ersatzanspruches führen (siehe § 254 BGB).
(4) Soweit Mängel einer Leistung der Agentur behebbar sind, tritt eine Schadensersatzpflicht der Agentur für diese Mängel erst dann ein, wenn der Auftraggeber der Agentur die beanstandeten Mängel in Textform mitgeteilt und die Agentur die Mängel innerhalb von zehn Werktagen nicht behoben hat.
(5) Der Auftraggeber ist für seinen Online-Shop bzw. seinen Internetauftritt selbst verantwortlich, insbesondere auch dafür, dass der Auftraggeber dort allen rechtlichen Hinweispflichten nachkommt. Die Agentur übernimmt dafür keine Haftung.
§ 9 Kein Verzicht
Ein Verzicht auf die Verfolgung einer Verletzung der AGB darf nicht als Verzicht auf die Verfolgung gegenwärtiger oder künftiger sonstiger Ansprüche der Agentur wegen Rechtsverletzungen des Auftraggebers ausgelegt werden.
§ 10 Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Die Agentur ist alleinige Eigentümerin und Urheberin ihrer Ideen, Entwürfe, Gestaltungen und Arbeitsergebnisse sowie alleinige Inhaberin aller Nutzungs- und Verwertungsrechte hieran. Die Agentur räumt dem Auftraggeber an Ideen, Entwürfen, Gestaltungen und Arbeitsergebnissen, die sich auf den abgeschlossenen Vertrag unter den Parteien beziehen, jeweils ein einfaches räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Weiterübertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
(2) Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
(3) Die Agentur behält sich vor, von ihrem Recht auf Urhebernennung Gebrauch zu machen.
(4) Die Agentur ist berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Webseite durch Angabe von (Firmen-)Namen, Firmenlogo und Bildmarken des Auftraggebers auf die zum Auftraggeber bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung als Referenz hinzuweisen. Die Agentur darf dabei auch im Auftrag des Auftraggebers erstellten Content und vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Produktfotos für eigene Werbezwecke demonstrativ abzubilden, insbesondere auf der Webseite von der Agentur. Der Auftraggeber räumt der Agentur daran jeweils ein einfaches Nutzungsrecht ein.
§ 11 Einwilligung in Datenverarbeitung
Der Auftraggeber willigt ein und ist damit einverstanden, dass die Agentur die personenbezogenen Daten des Auftraggebers im Rahmen der Bearbeitung des jeweils vom Auftraggeber erteilten Auftrags verarbeiten darf. Die Agentur darf dabei nur auf Anweisung des Auftraggebers dessen personenbezogene Daten verarbeiten. Die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten erfolgt insbesondere zum Zwecke der Vertragserfüllung, Kundenkommunikation und Auftragsabwicklung. Der Auftraggeber darf diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.
§ 12 Vertraulichkeit
Die Parteien sichern sich gegenseitig Vertraulichkeit zu allen ihnen zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge und Unterlagen der jeweils anderen Partei zu, sofern diese nicht ohnehin öffentlich bekannt waren. Die vorstehende Geheimhaltungspflicht gilt gleichermaßen für sämtliche Angestellten und/oder Mitarbeiter, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen und Unterlagen haben. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer des Vertrages hinaus. Die Geheimhaltungspflicht beinhaltet insbesondere, dass die Geschäftsvorgänge und Unterlagen der jeweils anderen Partei nicht öffentlich gemacht oder dritten Personen zugänglich gemacht werden dürfen.
§ 13 Widerrufsrecht
Wir gehen ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ein. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei fernmündlich mit Unternehmern eingegangenen Verträgen.
§ 14 Abwerbeverbot
(1) Jede Partei verpflichtet sich, während sowie bis zwei Jahre nach Beendigung dieses Vertrages keine Mitarbeiter der anderen Partei direkt oder indirekt abzuwerben. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Bestimmung in Satz 1 zahlt die verstoßende Partei an die andere Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von zwei Bruttojahresgehältern (einschl. Prämien, Tantiemen) des betreffenden Mitarbeiters, der unter Verstoß gegen die Verpflichtung gemäß Satz 1 von der betreffenden Partei abgeworben wird, wobei zur Berechnung der Vertragsstrafe das Bruttojahresgehalt des betreffenden Mitarbeiters maßgeblich ist, das er im Jahr vor Verwirkung der Vertragsstrafe bezogen hat.
(2) Für die Agentur ist das unter (1) genannte Abwerbeverbot deshalb besonders wichtig, weil die Agentur ihre Mitarbeiter zeit- und kostenintensiv ausgebildet hat und ihre Mitarbeiter zudem erhebliche Betriebsgeheimnisse der Agentur insbesondere in den Bereichen IT und geistiges Eigentum kennen. Ein Abwerben der Mitarbeiter der Agentur würde dieser absehbar einen erheblichen Schaden zufügen, was die andere Partei hiermit ausdrücklich anerkennt.
§ 15 Vertraulichkeit
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
(3) Beide Parteien vereinbaren die Anwendbarkeit deutschen Rechts.
(4) Nach dem Willen beider Parteien sollen deutsche Gerichte international zuständig sein.
(5) Soweit dies gesetzlich zulässig ist, vereinbaren die Parteien hiermit für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag das Landgericht Braunschweig als ausschließlich örtlich zuständiges Gericht.